Elektroartikel und Beleuchtung

Energiesparlampen, Halogen oder LED Hoch- und Niedervoltleuchtmittel, Glühlampen usw., das Angebot an Lampen und Leuchtmitteln ist enorm. Einsparpotenziale und technologische Innovationen halten seit Jahren den Markt für Elektroartikel und Beleuchtung auf Trapp. Gleiches gilt für SmartHome-Steuerungen, Sicherheitstechnik im und um das Haus herum, Funk- und Dämmerungsschalter. Parallel dazu verdichtet sich der Normen- und Verordnungsdschungel, aber auch das Angebot an staatlichen Förderprogrammen rund um erhöhte Sicherheit und barrierefrei Nutzung für Haus- und Wohnungseigentümer nimmt zu.

Was bedeutet Ausphasung von Lichtquellen?

Lichtquellen, die zu viel Strom verbrauchen, verschwinden vom Markt. Die sogenannte Ausphasung erfolgt stufenweise. Den Anfang machte 2009 die Glühlampe, 2018 traf es die 230-Volt-Halogenlampen. Im Zuge der EU-weiten Gesetzgebungen sind seit 1. September 2021 Leuchtstoffröhren, Halogen- und Energiesparlampen ausgephast worden. Für viele dieser Leuchtmittel sind bereits LED-Ersatzprodukte am Markt erhältlich. Halogenlampen mit Sockel G9, G4 und GY 6,35 sowie T8-Leuchtstoffröhren (18, 36, 58W) folgen zum 01.09.2023.

Weshalb tragen LED-Leuchtmittel nur Effizienzklasse D?

Seit Beginn der Einführung von Energieetiketten in den 1980er Jahren hat sich die Energieeffizienz von Elektrogeräten stets verbessert. In der Folge wurden zusätzlich zu den ursprünglichen sieben Effizienzklassen von A bis G die Klassen A+, A++ und A+++ eingeführt, um die steigende Effizienz abzubilden. Für den Verbraucher schienen alle Produkte der A-Klassen sehr gut zu sein, weshalb sie u.U. nicht das sparsamste Gerät wählten. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnungen 2021 rutschten die besten Beleuchtungsprodukte in Klasse D. LED-Leuchtmittel sind trotzdem die energiesparendste und langlebigste Technik am Markt. Die neue Einordnung bietet aber für zukünftige, effizientere Entwicklungen wieder mehr Kennzeichnungs-Spielraum nach oben.

Wo ist der Einsatz von kabellosen LED-Leuchten sinnvoll?

Meist ist fehlende Stromversorgung der Grund für schlechte Lichtverhältnisse in Hausfluren, Treppenaufgängen, Eingangsbereichen, Carports oder Gartenwegen. Unterputzvernetzung ist vielfach sehr aufwendig und teuer, Aufputzlösungen werden nur selten optischen Ansprüchen gerecht. Kompakte, batteriebetriebenen LED-Leuchten bringen abseits der häuslichen Stromversorgung Licht ins Dunkel, einfach und energiesparend. Zeiteinstellung und Dämmerungswert sind i.d.R. vorprogrammiert. Die Betriebsdauer der Batteriezellen liegt bei durchschnittlich acht bis zehn Schaltungen täglich etwa zwölf Monaten.

Worauf ist bei der Auswahl von Baustrom-Verteilern zu achten?

Stromverteiler, die auf Baustellen eingesetzt werden, müssen Einiges aushalten. Bewährt haben sich Gummi-Stromverteiler mit einem Gehäuse aus einer Spezial-Gummimischung. Der Stromverteiler ist schlagfest und gegen Öle, Benzin etc. unempfindlich. Baustrom-Verteiler 400V / 16A oder 400V / 32A sollten mit FI-Schutzschalter, einem ölbeständigen RN-Kabel (mit Gummi-Neopren-Mantel) und IP44 Fremdkörper- und Spritzwasserschutz ausgestattet sein.

Braucht man einen Starkstrom-Verteiler im privaten Bereich?

Das hängt vom Einsatzbereich ab. Beispielsweise zum Betrieb leistungsstarker Gartenhäcksler, Betonmischer etc. auf dem Grundstück kann ein CEE-Stromverteiler notwendig sein. Vor der Anschaffung ist zu klären, ob die Wahl auf einen Stromverteiler mit 16A oder 32A fallen soll. Die Kabelleitungen der 32A- haben gegenüber 16A-Verteilern einen größeren Querschnitt, die Steckdosen sind für höhere Lasten ausgelegt. Für den Privatgebrauch sind 16A-Verteiler gängiger, 32A-Stromverteiler eher auf Baustellen zu finden.

Was ist ZigBee?

ZigBee ist ein Zusammenschluss von zahlreichen Firmen, die einen Funkstandard für drahtlose Netzwerke mit kurzer Reichweite und geringem Datenvolumen entwickeln. Beispiele dafür sind die Bereiche Hausautomation und Lichttechnik, in denen Anwender z.B. Bewegungsmelder, Lichtquellen wie Halogen-, Energiespar- und LED-Leuchten, Thermostate und Sensoren unterschiedlicher Hersteller miteinander vernetzen können. Laut Wikipedia liegt der Ursprung des Namens Zigbee im Zick-Zack-Tanz der Honigbienen.

Besteht in Berlin und Brandenburg eine Rauchwarnmelder-Pflicht?

In beiden Bundesländern besteht seit 2021 für Wohnungen und Häuser in allen Aufenthaltsräumen außer Küche und Bad eine Rauchmelderpflicht. Dazu zählen auch alle Flure, über die Fluchtwege ins Freie führen. Für die fachgerechte Installation der Rauchmelder ist der Vermieter bzw. der Eigentümer zuständig. Wer für die Wartung in Mietwohnungen zuständig ist, regelt das Mietrecht des BGB. Unter https://gesetze.berlin.de/bsbe/search finden Sie aktuelle Informationen zur Gesetzeslage zu Rauchwarnmeldern in Berlin.

Welche Kriterien sind für die Wahl von Rauchwarnmeldern hilfreich?

Als eine Orientierungshilfe beim Kauf dient z.B. der Rauchmelder-Test der Stiftung Warentest. Hilfreich bei der Wahl ist auch das Qualitätszeichen Q (Q-Logo) auf der Verpackung des Gerätes und dem Gerät selbst. Weitere Unterstützung bietet das "Ratgeberportal für Verbraucher rund um die Themen Rauchmelder und Verhalten im Brandfall" unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de

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