43.2/2010: 30. Oktober 2010 

8 16 Uhr

Seit 1. Oktober 2006 darf nur noch der
mit der Motorsäge im öffentlichen Wald
Brennholz machen, der die Handhabung
dieses gefährlichen Arbeitsgerätes sicher
beherrscht und dem Forstpersonal einen
entsprechenden Nachweis vorlegt.
Daher hat die Firma STIHL in Zusammen-
arbeit mit der brandenburgischen Wald-
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arbeitsschule einen Kurzlehrgang zur
Motorsägenarbeit an liegendem Holz
entwickelt. Dabei kommt neben der
Handhabung der Säge die wichtige per-
sönliche Schutzkleidung ebenso zur
Sprache wie die aktuellen Unfallverhü-
tungsvorschriften. Für die kostengüns-
tige Pflege und Wartung der Motorsäge
werden Hinweise zum Schärfen der
Sägeketten und zum Reinigen gegeben.
Praktische Schnittübungen am liegenden
Stamm beschließen den Kurzlehrgang.
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